Preise

Sofern Ihr Kind eine OGS-Betreuung besucht, müssen Sie für die OGS-Ferienangebote keine weiteren Gebühren bezahlen. Lediglich für die Verpflegung sind 4,50 Euro pro Betreuungstag zu zahlen:

VÜM-Kinder zahlen zusätzlich zu der Verpflegungspauschale von 4,50 Euro eine Teilnahmegebühr von 11 Euro pro Betreuungstag. Sofern Ihr VÜM-Kind einen besonderen Unterstützungbedarf hat, erhöht sich Ihr Eigenanteil für die Betreuungskosten auf 22 Euro zzgl. 4,50 EUR Verpflegungspauschale (also 26,50 EUR) täglich. Ein besonderer Unterstützungsbedarf liegt vor, sofern Ihr Kind aufgrund von Beeinträchtigungen in seinen Fähigkeiten eine individuelle, angepasste Unterstützung während des Ferienangebotes benötigt, um bedarfsgerecht am Angebot teilnehmen zu können und hierdurch zusätzliche bzw. höhere Personalkapazitäten beim Anbieter gebunden werden.
Das Vorliegen eines formell festgestellten sonderpädagogischen Förderbedarfs ist nicht zwingend notwendig.

Rücktritts- bzw. Stornogebühren:

Sofern Ihr Kind nicht an dem gebuchten OGS-Ferienangebot teilnehmen kann, setzten Sie sich bitte möglichst frühzeitig mit dem Anbieter des Angebotes in Verbindung, oder senden Sie eine E-Mail an: info@ogs-ferienangebote-bielefeld.de . Gerne können Sie auch das Kontaktformular unter dem Menüpunkt "Kontakt" auf dieser Homepage nutzen.
Nur so kann der freigewordene Platz evtl. noch von einem anderen Kind nachbesetzt werden. Eine Stornierung des gebuchten Platzes innerhalb des Anmeldezeitraums für die jeweiligen Ferien ist kostenfrei möglich. Den maßgeblichen Anmeldezeitraum finden Sie auf der Homepage unter dem Menüpunkt „Anmeldeverfahren“.
 
Treten Sie nach Ablauf des Anmeldezeitraums vom Vertrag zurück oder fehlt  Ihr Kind unentschuldigt bei dem OGS-Ferienangebot, so kann der Anbieter des OGS-Ferienangebotes Ersatz für den getroffenen Personaleinsatz, das bestellte Mittagessen und für seine Aufwendungen verlangen, sofern der Platz nicht wiederbesetzt werden kann. Bei der Berechnung des Ersatzes sind ersparte Aufwendungen und eine mögliche anderweitige Verwendungen des Personals zu berücksichtigen.

Im Falle eines Rücktritts wird versucht, den Platz neu zu besetzen. Gelingt dies nicht, kann der zuständige OGS-Träger eine Pauschale von z.Zt. max. 23,50 € bzw. 37,50 € (sofern Ihr Kind einen besonderen Unterstützungsbedarf hat) pro Betreuungstag von Ihnen fordern.
 
Diese hohen Kosten entstehen aufgrund der Verpflichtung des OGS-Trägers gegenüber dem Anbieter des OGS-Ferienangebotes. Nimmt ein Kind nicht an dem gebuchten OGS-Ferienangebot teil, dann entfällt für dieses Kind der Zuschuss des zuständigen OGS-Trägers und der Stadt Bielefeld. Den Ersatz dieses Ausfalls i.H.v. max. 23,50 € bzw. 37,50 € (für Kinder mit besonderem Unterstützungsbedarf) kann Ihr OGS-Träger im Falle einer Stornierung außerhalb des Anmeldezeitraums ohne gelungene Neubesetzung von Ihnen fordern. In dieser Pauschale enthalten ist die von Ihnen ggfs. bereits gezahlte Verpflegungspauschale i.H.v. 4,50 €. Sofern Sie diese bereits an Ihren OGS-Träger überwiesen haben, wird Ihr OGS-Träger diese bei der Berechnung der Stornogebühren in Abzug bringen.
 
Im Falle einer Stornierung wird die bestehende Reservierung gelöscht und der Rücktritt wird dem Ferienspielanbieter mitgeteilt. Sie erhalten hierüber eine Bestätigung per E-Mail. Sollten Sie diese E-Mail nicht erhalten, wenden Sie sich bitte umgehend an die Stadt Bielefeld -Amt für Schule- Tel.: 0521/32 933 633, E-Mail: info@ogs-ferienangebote-bielefeld.de .
Sollten Sie schon die Teilnahmegebühr bzw. die Verpflegungspauschale gezahlt haben, kontaktieren Sie bitte Ihren OGS-Träger wegen einer Erstattung des Betrages. 

Leistungen für Bildung und Teilhabe:

Wenn Sie bzw. Ihr(e) Kind(er)

  • Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld
  • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
  • Sozialhilfe
  • Kinderzuschlag
  • Wohngeld

beziehen, dann haben Ihre Kinder Anspruch auf Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepakte (BuT). Nähere Informationen zum Verfahren und zu der Bildungskarte finden Sie unter folgendem Link.

Mit der Anmeldung für die Osterferienangebote 2023 wird es ein neues Abfragefeld im Buchungsportal geben. Ab sofort kann die gültige Bildungskartennummer eingegeben werden, so dass der OGS-Träger Ihres Kindes den zu zahlenden Betrag für die Mittagsverpflegung direkt von der Bielefelder Bildungskarte abbuchen kann.