Rücktritt/Stornierung

Rücktritt/Stornierung eines gebuchten OGS-Ferienangebotes

Sofern Ihr Kind nicht an dem gebuchten OGS-Ferienangebot teilnehmen kann, setzten Sie sich bitte
möglichst frühzeitig mit dem Anbieter des Angebotes in Verbindung, oder senden Sie eine E-Mail
an: info@ogs-ferienangebote-bielefeld.de . Gerne können Sie auch das Kontaktformular unter dem
Menüpunkt "Kontakt" auf dieser Homepage nutzen.

Nur so kann der freigewordene Platz evtl. noch von einem anderen Kind nachbesetzt werden. Eine
Stornierung des gebuchten Platzes innerhalb des Anmeldezeitraums für die jeweiligen Ferien ist
kostenfrei möglich. Den maßgeblichen Anmeldezeitraum finden Sie auf der Homepage unter dem
Menüpunkt „Anmeldeverfahren“.
 
Treten Sie nach Ablauf des Anmeldezeitraums vom Vertrag zurück oder fehlt Ihr Kind unentschuldigt bei
dem OGS-Ferienangebot, so kann der Anbieter des OGS-Ferienangebotes Ersatz für den getroffenen
Personaleinsatz, das bestellte Mittagessen und für seine Aufwendungen verlangen, sofern der Platz nicht
wiederbesetzt werden kann. Bei der Berechnung des Ersatzes sind ersparte Aufwendungen und eine
mögliche anderweitige Verwendungen des Personals zu berücksichtigen.

Im Falle eines Rücktritts wird versucht, den Platz neu zu besetzen. Gelingt dies nicht, kann der zuständige
OGS-Träger eine Pauschale von z.Zt. max. 23,50 € bzw. 37,50 € (sofern Ihr Kind einen besonderen
Unterstützungsbedarf hat) pro Betreuungstag von Ihnen fordern.
 
Diese hohen Kosten entstehen aufgrund der Verpflichtung des OGS-Trägers gegenüber dem Anbieter des
OGS-Ferienangebotes. Nimmt ein Kind nicht an dem gebuchten OGS-Ferienangebot teil, dann entfällt für
dieses Kind der Zuschuss des zuständigen OGS-Trägers und der Stadt Bielefeld. Den Ersatz dieses Ausfalls
i.H.v. max. 23,50 € bzw. 37,50 € (für Kinder mit besonderem Unterstützungsbedarf) kann Ihr OGS-Träger
im Falle einer Stornierung außerhalb des Anmeldezeitraums ohne gelungene Neubesetzung von Ihnen fordern.
In dieser Pauschale enthalten ist die von Ihnen ggfs. bereits gezahlte Verpflegungspauschale i.H.v. 4,50 €.
Sofern Sie diese bereits an Ihren OGS-Träger überwiesen haben, wird Ihr OGS-Träger diese bei der Berechnung
der Stornogebühren in Abzug bringen.
 
Im Falle einer Stornierung wird die bestehende Reservierung gelöscht und der Rücktritt wird dem Ferienspielanbieter mitgeteilt. Sie erhalten hierüber eine Bestätigung per E-Mail. Sollten Sie diese E-Mail nicht erhalten, wenden Sie sich bitte umgehend an die Stadt Bielefeld -Amt für Schule- Tel.: 0521/32 933 633, E-Mail: info@ogs-ferienangebote-bielefeld.de.
 
Sollten Sie die Teilnahmegebühr bzw. die Verpflegungspauschale bereits gezahlt haben, kontaktieren Sie bitte Ihren OGS-Träger wegen einer Erstattung des Betrages.