Häufige Fragen
Der Anmeldebeginn für die Osterferien 2025 ist am 03.02.2025 ab 17 Uhr.
Um einen Platz auf dieser Homepage buchen zu können, muss das angemeldete Kind während der Schulzeit eine Offene Ganztagsbetreuung (OGS) bzw. die Vormittags- und Übermittagbetreuung (VÜM bzw. Randstundenbetreuung) einer Grundschule in städtischer Trägerschaft besuchen.
Eine Anmeldung ist nur in bestimmten Zeiträumen möglich. Erst dann werden die Buchungssysteme freigeschaltet und Sie können ein Angebot buchen. Die Anmeldezeiträume werden für jedes Kalenderjahr neu festgelegt und auf der Homepage unter dem Menüpunkt "Anmeldeverfahren" veröffentlicht.
Die Buchungssysteme werden am ersten Tag des Anmeldezeitraums ab 17 Uhr freigeschaltet. In den Schulen hängen vor den jeweiligen Ferien Plakate aus, die über die genauen Anmeldezeiträume informieren. Freie, buchbare Angebote erkennen Sie an der gelben bzw. grünen Ampel.
Die Buchungssysteme werden am ersten Tag des Anmeldezeitraums ab 17 Uhr freigeschaltet. In den Schulen hängen vor den jeweiligen Ferien Plakate aus, die über die genauen Anmeldezeiträume informieren. Freie, buchbare Angebote erkennen Sie an der gelben bzw. grünen Ampel.
Auf dieser Internetseite können Sie ein Ferienangebot für die Oster-, Sommer- und Herbstferien für Ihr Kind buchen. In den Winterferien und an beweglichen Ferientagen gibt es kein flächendeckendes OGS-Ferienprogramm.
Sofern Ihr Kind eine OGS-Betreuung besucht, müssen Sie für die OGS-Ferienangebote keine weiteren Gebühren bezahlen. Lediglich für die Verpflegung sind 4,50 Euro pro Betreuungstag zu zahlen.
VÜM-Kinder (Randstundenbetreuung) zahlen zusätzlich zu der Verpflegungspauschale von 4,50 Euro eine Teilnahmegebühr von 11 Euro pro Betreuungstag. Sofern Ihr VÜM-Kind einen besonderen Unterstützungsbedarf hat, erhöht sich Ihr Eigenanteil für die Betreuungskosten auf 22 Euro zzgl. 4,50 EUR Verpflegungspauschale (also 26,50 EUR) täglich. Ein besonderer Unterstützungsbedarf liegt vor, sofern Ihr Kind aufgrund von Beeinträchtigungen in seinen Fähigkeiten eine individuelle, angepasste Unterstützung während des Ferienangebotes benötigt, um bedarfsgerecht am Angebot teilnehmen zu können und hierdurch zusätzliche bzw. höhere Personalkapazitäten beim Anbieter gebunden werden.
Das Vorliegen eines formell festgestellten sonderpädagogischen Förderbedarfs ist nicht zwingend notwendig.
Sofern Anspruch auf Leistungen aus dem Bildung- und Teilhabepaket (BuT) besteht und Ihr Kind eine gültige Bielefelder Bildungskarte hat, kann die Bildungskartennummer bei der Online-Buchung direkt eingegeben werden, so dass der OGS-Träger Ihres Kindes den zu zahlenden Betrag für die Mittagsverpflegung direkt von der Bildungskarte abbuchen kann.
VÜM-Kinder (Randstundenbetreuung) zahlen zusätzlich zu der Verpflegungspauschale von 4,50 Euro eine Teilnahmegebühr von 11 Euro pro Betreuungstag. Sofern Ihr VÜM-Kind einen besonderen Unterstützungsbedarf hat, erhöht sich Ihr Eigenanteil für die Betreuungskosten auf 22 Euro zzgl. 4,50 EUR Verpflegungspauschale (also 26,50 EUR) täglich. Ein besonderer Unterstützungsbedarf liegt vor, sofern Ihr Kind aufgrund von Beeinträchtigungen in seinen Fähigkeiten eine individuelle, angepasste Unterstützung während des Ferienangebotes benötigt, um bedarfsgerecht am Angebot teilnehmen zu können und hierdurch zusätzliche bzw. höhere Personalkapazitäten beim Anbieter gebunden werden.
Das Vorliegen eines formell festgestellten sonderpädagogischen Förderbedarfs ist nicht zwingend notwendig.
Sofern Anspruch auf Leistungen aus dem Bildung- und Teilhabepaket (BuT) besteht und Ihr Kind eine gültige Bielefelder Bildungskarte hat, kann die Bildungskartennummer bei der Online-Buchung direkt eingegeben werden, so dass der OGS-Träger Ihres Kindes den zu zahlenden Betrag für die Mittagsverpflegung direkt von der Bildungskarte abbuchen kann.
Sie können auch ohne registriert zu sein ein OGS-Ferienangebot buchen. Wie das geht ist unter dem Menüpunkt "Anmeldeverfahren" beschrieben. Die Registrierung hält aber einige Vorteile bereit. So können Sie als registrierter Nutzer Ihre Buchungen ansehen und verwalten. Auch wenn Sie mehrere Kinder (Geschwisterkinder) anmelden möchten, häufiger zu einem OGS-Ferienangebot anmelden oder per Newsletter über den Buchungsstart informiert werden möchten, dann empfiehlt sich eine Registrierung.
Schauen Sie sich vor der Anmeldung die Anleitung an. Sie finden Sie unter dem Menüpunkt "Anmeldverfahren" am Ende.
Solange die Ampeln der Angebote noch auf grün oder gelb stehen, können diese Angebote auch noch gebucht werden.
Es werden nur städtische Grundschulen angezeigt, Schulen in privater Trägerschaft erscheinen in der Auswahlliste nicht, da über diese Internetseite nur Kinder angemeldet werden können, die während der Schulzeit die OGS-/oder Randstundenbetreuung (VÜM) einer Grundschule in städtischer Trägerschaft besuchen.
Möchten Sie ein Kind anmelden, das nicht die OGS oder VÜM einer städtischen Grundschule besucht, wenden Sie sich bitte direkt an den Veranstalter des Ferienangebotes. Eine Buchung über diese Internetseite ist nicht möglich.
Möchten Sie ein Kind anmelden, das nicht die OGS oder VÜM einer städtischen Grundschule besucht, wenden Sie sich bitte direkt an den Veranstalter des Ferienangebotes. Eine Buchung über diese Internetseite ist nicht möglich.
Wird Ihr Kind eingeschult und besucht somit erst nach den Sommerferien eine OGS bzw. VÜM-Betreuung, können Sie in den Sommerferien nur ein Angebot ab dem 01.08. buchen. Rechtlich gesehen ist Ihr Kind erst ab 01.08. ein Schulkind und somit auch erst ab diesem Termin unfallversichert. Eine Buchung für Zeiten vor dem 01.08. eines Jahres ist über diese Buchungsplattform nicht möglich.
Sofern Ihr Kind nach den Sommerferien auf eine weiterführende Schule wechselt, kann es nicht mehr die kompletten Sommerferien an einem OGS-Ferienangebot teilnehmen. Welche Woche(n) noch gebucht werden können hängt vom Zeitpunkt der Sommerferien ab. Rechtlich gesehen geht ein Schuljahr bis 31.07. eines Jahres. Solange können Sie auch noch ein OGS-Ferienangebot buchen. Sofern Sie eine Betreuung über diesen Termin hinaus benötigen, kontaktieren Sie bitte den Anbieter des jeweiligen Angebotes. Einige Anbieter halten auch Plätze für "Nicht-OGS-Kinder" bereit. Die Buchung und Abrechnung erfolgt dann aber direkt beim Anbieter. Eine Buchung über diese Plattform ist nicht möglich.
Ein Hinweis an dieser Stelle: Es gibt in Bielefeld Ferienangebote, die sich an alle Kinder richten (nicht nur an OGS-Kinder). Eine Übersicht dieser Ferienangebote finden Sie u.a. auf der Homepage der Stadt Bielefeld unter www.bielefeld.de geben Sie als Suchbegriff auf der Homepage einfach Onlineferienkalender ein. Dann erhalten Sie eine Übersicht.
Ein Hinweis an dieser Stelle: Es gibt in Bielefeld Ferienangebote, die sich an alle Kinder richten (nicht nur an OGS-Kinder). Eine Übersicht dieser Ferienangebote finden Sie u.a. auf der Homepage der Stadt Bielefeld unter www.bielefeld.de geben Sie als Suchbegriff auf der Homepage einfach Onlineferienkalender ein. Dann erhalten Sie eine Übersicht.
Sofern Ihr Kind nicht an dem gebuchten OGS-Ferienangebot teilnehmen kann, melden Sie sich bitte
möglichst frühzeitig. Sie können eine E-Mail an: info@ogs-ferienangebote-bielefeld.de senden, unser Kontaktformular unter dem Menüpunkt "Kontakt" auf dieser Homepage nutzen, uns telefonisch informieren unter 0521/32 933 633 oder wenn Sie registriert sind den Menüpunkt "Eine Buchung stornieren" auswählen.
Nur so kann der freigewordene Platz evtl. noch von einem anderen Kind nachbesetzt werden.
möglichst frühzeitig. Sie können eine E-Mail an: info@ogs-ferienangebote-bielefeld.de senden, unser Kontaktformular unter dem Menüpunkt "Kontakt" auf dieser Homepage nutzen, uns telefonisch informieren unter 0521/32 933 633 oder wenn Sie registriert sind den Menüpunkt "Eine Buchung stornieren" auswählen.
Nur so kann der freigewordene Platz evtl. noch von einem anderen Kind nachbesetzt werden.
Eine Stornierung des gebuchten Platzes innerhalb des Anmeldezeitraums für die jeweiligen Ferien ist kostenfrei möglich. Den maßgeblichen Anmeldezeitraum finden Sie auf der Homepage unter dem Menüpunkt „Anmeldeverfahren“.
Treten Sie nach Ablauf des Anmeldezeitraums vom Vertrag zurück oder fehlt Ihr Kind unentschuldigt bei dem OGS-Ferienangebot, so kann der Anbieter des OGS-Ferienangebotes Ersatz für den getroffenen Personaleinsatz, das bestellte Mittagessen und für seine Aufwendungen verlangen, sofern der Platz nicht wiederbesetzt werden kann. Bei der Berechnung des Ersatzes sind ersparte Aufwendungen und eine mögliche anderweitige Verwendungen des Personals zu berücksichtigen.
Im Falle eines Rücktritts wird versucht, den Platz neu zu besetzen. Gelingt dies nicht, kann der zuständige OGS-Träger eine Pauschale von z.Zt. max. 24,50 € bzw. 38,50 € (sofern Ihr Kind einen besonderen Unterstützungsbedarf hat) pro Betreuungstag von Ihnen fordern.
Diese hohen Kosten entstehen aufgrund der Verpflichtung des OGS-Trägers gegenüber dem Anbieter des OGS-Ferienangebotes. Nimmt ein Kind nicht an dem gebuchten OGS-Ferienangebot teil, dann entfällt für dieses Kind der Zuschuss des zuständigen OGS-Trägers und der Stadt Bielefeld. Den Ersatz dieses Ausfalls i.H.v. max. 24,50 € bzw. 38,50 € (für Kinder mit besonderem Unterstützungsbedarf) kann Ihr OGS-Träger im Falle einer Stornierung außerhalb des Anmeldezeitraums ohne gelungene Neubesetzung von Ihnen fordern.
In dieser Pauschale enthalten ist die von Ihnen ggfs. bereits gezahlte Verpflegungspauschale i.H.v. 4,50 €.
Sofern Sie diese bereits an Ihren OGS-Träger überwiesen haben, wird Ihr OGS-Träger diese bei der Berechnung der Stornogebühren in Abzug bringen.
Treten Sie nach Ablauf des Anmeldezeitraums vom Vertrag zurück oder fehlt Ihr Kind unentschuldigt bei dem OGS-Ferienangebot, so kann der Anbieter des OGS-Ferienangebotes Ersatz für den getroffenen Personaleinsatz, das bestellte Mittagessen und für seine Aufwendungen verlangen, sofern der Platz nicht wiederbesetzt werden kann. Bei der Berechnung des Ersatzes sind ersparte Aufwendungen und eine mögliche anderweitige Verwendungen des Personals zu berücksichtigen.
Im Falle eines Rücktritts wird versucht, den Platz neu zu besetzen. Gelingt dies nicht, kann der zuständige OGS-Träger eine Pauschale von z.Zt. max. 24,50 € bzw. 38,50 € (sofern Ihr Kind einen besonderen Unterstützungsbedarf hat) pro Betreuungstag von Ihnen fordern.
Diese hohen Kosten entstehen aufgrund der Verpflichtung des OGS-Trägers gegenüber dem Anbieter des OGS-Ferienangebotes. Nimmt ein Kind nicht an dem gebuchten OGS-Ferienangebot teil, dann entfällt für dieses Kind der Zuschuss des zuständigen OGS-Trägers und der Stadt Bielefeld. Den Ersatz dieses Ausfalls i.H.v. max. 24,50 € bzw. 38,50 € (für Kinder mit besonderem Unterstützungsbedarf) kann Ihr OGS-Träger im Falle einer Stornierung außerhalb des Anmeldezeitraums ohne gelungene Neubesetzung von Ihnen fordern.
In dieser Pauschale enthalten ist die von Ihnen ggfs. bereits gezahlte Verpflegungspauschale i.H.v. 4,50 €.
Sofern Sie diese bereits an Ihren OGS-Träger überwiesen haben, wird Ihr OGS-Träger diese bei der Berechnung der Stornogebühren in Abzug bringen.
Ihr OGS-Träger muss bestätigen, dass Ihr Kind auch die OGS- bzw. Randstundenbetreuung besucht. Dies kann einige Tage dauern. Wenn Sie innerhalb von einer Woche nach Anmeldung keine Bestätigungsmail mit einer Zahlungsaufforderung erhalten haben, so senden Sie bitte eine Mail an info@ogs-ferienangebote-bielefeld.de oder nutzen Sie unser Kontaktformular unter dem Menüpunkt "Kontakt" auf dieser Homepage. Auch eine telefonische Information unter der Tel.-Nr. 0521/32 933 633 ist möglich (ggfs. Anrufbeantworter).
Sie selbst können eine getätigte Reservierung nicht mehr verändern. Bitte teilen Sie mit, welche Daten geändert werden müssen. Senden Sie dazu bitte eine Mail an info@ogs-ferienangebote-bielefeld.de oder nutzen Sie unser Kontaktformular unter dem Menüpunkt "Kontakt" auf dieser Homepage. Auch eine telefonische Information unter der Tel.-Nr. 0521/32 933 633 ist möglich (ggfs. Anrufbeantworter).
Sie selbst können die erweiterten Betreuungszeiten nicht mehr ergänzen. Bitte senden Sie auch in diesem Fall eine Mail an info@ogs-ferienangebote-bielefeld.de oder nutzen Sie unser Kontaktformular unter dem Menüpunkt "Kontakt" auf dieser Homepage. Auch eine telefonische Information unter der Tel.-Nr. 0521/32 933 633 ist möglich (ggfs. Anrufbeantworter).
Nein, für die erweiterten Betreuungszeiten fallen keine zusätzlichen Kosten an. Bitte geben Sie trotzdem bei Ihrer Reservierung an, ob Sie die erweiterten Betreuungszeiten benötigen. Nur so kann der Anbieter planen und eine verlässliche Betreuung Ihrer Kinder auch außerhalb der Kernbetreuungszeit sicherstellen.
Es ist möglich, dass ein Angebot aufgrund zu geringer Anmeldungen nicht stattfinden kann. Sie werden dann möglichst frühzeitig darüber informiert, dass es zu einem Ausfall des Angebotes kommt. Bei Ausfall eines Angebotes besteht kein Anspruch auf dieses Angebot. Bisher war es in den seltenen Fällen eines Ausfalls des Angebotes aber immer möglich, die Kinder in einem Alternativangebot anzumelden.
Bitte melden Sie sich umgehend bei dem Anbieter des Angebotes, wenn Ihr Kind erkrankt ist. Die Kontaktdaten finden Sie auf der Bestätigungsmail zu Ihrer Anmeldung oder hier auf der Homepage. Wählen Sie dazu das gebuchte Angebot aus und klicken Sie auf das "I-Symbol" hinter dem Angebot. Nun werden Ihnen die Kontakdaten des Anbieters angezeigt.