Wer kann die OGS-Ferienangebote buchen?
Voraussetzung für die Buchung eines OGS-Ferienangebotes ist der Besuch einer OGS bzw. einer Vormittags- und Übermittagbetreuung (VÜM bzw. Randstundenbetreuung). Wenn Ihr Kind also während der Schulzeit eine Offene Ganztagsbetreuung (OGS) bzw. die Vormittags- und Übermittagbetreuung (VÜM bzw. Randstundenbetreuung) einer Grundschule in städtischer Trägerschaft besucht, kann Ihr Kind auch an der OGS-Ferienbetreuung teilnehmen.
Über die OGS-Ferienangebote hinaus gibt es in Bielefeld eine Vielzahl von weiteren Ferienangeboten. Diese finden Sie im Online-Ferienkalender der Stadt Bielefeld (link). Ihr Vorteil: Sie können in den Ferienzeiten grundsätzlich auf das gesamte Angebotsprogramm in Bielefeld zugreifen. Sie sind nicht an das Angebot "Ihrer OGS" gebunden. So können Sie das Angebot wählen, dass gut zu den Interessen Ihres Kindes passt oder in der Nähe Ihres Arbeitsplatzes oder in Reichweite von Betreuungspersonen liegt.
Möchten Sie ein Kind zu einem hier aufgeführten OGS-Ferienangebot anmelden und das Kind besucht keine OGS oder VÜM einer städtischen Grundschule? Dann wenden Sie sich bitte direkt an den Veranstalter des Ferienangebotes. Eine Buchung über diese Internetseite ist dann leider nicht möglich!
Auch im Jahr 2025 wird es ein gesamtstädtisches OGS-Ferienangebot geben. Eine aktuelle Übersicht über die geplanten Angebote finden Sie demnächst HIER.