Bei einer Anmeldung akzeptieren Sie folgende Bedingungen:
- Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Stadt Bielefeld –Amt für Schule- für die Anmeldemodalitäten zur OGS-Schulferienbetreuung
- § 1 Organisatorisches
Die Stadt Bielefeld –Der Oberbürgermeister- (Amt für Schule) koordiniert die zentrale Onlineanmeldung für die Ferienbetreuung der Schülerinnen und Schüler, die während der Schulzeit eine Offene Ganztagsbetreuung (OGS) bzw. die Vormittags- und Übermittagbetreuung (VÜM, bzw. Randstundenbetreuung) einer Grundschule in städtischer Trägerschaft besuchen. Es findet eine Überprüfung der Zugehörigkeit durch den OGS-Träger statt. Die Teilnahme an einem OGS-Ferienangebot setzt voraus, dass zum Zeitpunkt der Teilnahme an dem Ferienangebot ein OGS- bzw. VÜM-Betreuungsvertrag besteht. Sofern sich der Betreuungsvertrag nach Anmeldung (z.B. von OGS- in VÜM-Betreuung) ändert, sind für die Teilnahme an dem OGS-Ferienangebot die erhöhten Kosten (Verpflegungspauschale und Betreuungskosten) zu entrichten. Dies gilt auch, wenn auf der Buchungsbestätigung lediglich die Verpflegungspauschale ausgewiesen wurde. Darüber hinaus besteht kein Anspruch auf die Teilnahme an einem OGS-Ferienangebot, wenn der OGS-Betreuungsvertrag zwischenzeitlich beendet wurde und zum Zeitpunkt der Teilnahme an dem OGS-Ferienangebot kein gültiger OGS- oder VÜM-Betreuungsvertrag mehr besteht
Die Online-Anmeldung muss von den Eltern bzw. einem Erziehungsberechtigten des anzumeldenden Kindes ausgefüllt werden. Die Anmeldung ist verbindlich!
Die Erziehungsberechtigten erklären sich bei der Anmeldung mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) einverstanden.
Die bei der Reservierung gemachten Angaben müssen der Wahrheit entsprechen. Insbesondere in Bezug auf einen möglichen Förderbedarf, bzw. besonderen Unterstützungsbedarf des angemeldeten Kindes. Ein besonderer Unterstützungsbedarf liegt vor, sofern ein Kind aufgrund von Beeinträchtigungen in seine Fähigkeiten eine individuelle, angepasste Unterstützung während des Ferienangebotes benötigt, um bedarfsgerecht am Angebot teilnehmen zu können und hierdurch zusätzliche bzw. höhere Personalkapazitäten beim Anbieter gebunden werden. Das Vorliegen eines formell festgestellten sonderpädagogischen Förderbedarfs ist nicht zwingend notwendig. Sollten die für die Betreuung notwendigen Angaben nicht wahrheitsgemäß sein und/oder werden wesentliche Informationen, die für die Betreuung des Kindes relevant bzw. wichtig sind, nicht oder unvollständig gemacht, kann dies u.U. den Ausschluss des Kindes vom OGS-Ferienangebot zur Folge haben. Beachten Sie bitte im eigenen Interesse, dass alle vorhanden Allergien, Nahrungsmittelunverträglichkeiten, bei der Anmeldung angegeben werden.
- § 2 Anmeldefristen
Die Anmeldung für die OGS-Ferienbetreuung muss online durch die Erziehungsberechtigten erfolgen. Anmeldungen sind nur in den auf der Homepage www.ogs-ferienangebote-bielefeld.de ausgewiesenen Anmeldezeiträumen möglich, bzw. so lange die Buchungssysteme freigeschaltet sind (grüne bzw. gelbe Ampel).
- § 3 Corona-Virus (Infektionsschutz)
Bei allen Aktivitäten wird auf die Einhaltung der Hygiene- und Infektionsschutzbestimmungen geachtet. Der Gesundheitsschutz der teilnehmenden Kinder und Mitarbeitenden steht an oberster Stelle.
- § 4 Platzvergabe
Die Teilnehmerzahl in den einzelnen Angeboten ist begrenzt. Die Berücksichtigung der Anmeldungen erfolgt in der Reihenfolge ihres Eingangs. Bitte bedenken Sie, dass die Plätze in den Angeboten begrenzt sind und innerhalb der ersten Anmeldetage ausgebucht sein können.
Um eine sinnvolle Betreuung mit pädagogisch ansprechende Angeboten durchführen zu können, gibt es eine Mindestteilnehmerzahl für jedes Angebot. Dieses Mindestteilnehmerzahl wird auf der Homepage www.ogs-ferienangebote-bielefeld.de veröffentlicht. Sie erhalten die Auskunft über die Teilnehmerzahlen, wenn Sie das Angebot auswählen und dann auf das „i-Symbol“ klicken. Sofern die Mindestteilnehmerzahl in einem Angebot nicht erreicht wird, findet das Angebot nicht statt. Sie werden in diesem Fall hierüber telefonisch oder per E-Mail informiert. Ihr OGS-Träger wird Ihnen in bei der Suche nach einem Alternativangebot behilflich sein. Bei Ausfall eines Angebotes besteht kein Anspruch auf dieses Angebot.
- § 5 Kosten
Sofern Ihr Kind eine OGS-Betreuung besucht, fallen für die Teilnahme am OGS-Ferienbetreuungsangebot keine weiteren Gebühren an. Lediglich für die Verpflegung sind 4,50 Euro pro Betreuungstag zu zahlen.
Kinder die die VÜM-Betreuung nutzen, zahlen zusätzlich zu der Verpflegungspauschale von 4,50 Euro eine Teilnahmegebühr von 11 Euro pro Betreuungstag. Sofern Ihr VÜM-Kind einen besonderen Unterstützungsbedarf hat erhöht sich Ihr Eigenanteil für die Betreuungskosten auf 22 Euro zzgl. 4,50 EUR Verpflegungspauschale (also 26,50 EUR) täglich. Ein besonderer Unterstützungsbedarf liegt vor, sofern Ihr Kind aufgrund von Beeinträchtigungen in seinen Fähigkeiten eine individuelle, angepasste Unterstützung während des Ferienangebotes benötigt, um bedarfsgerecht am Angebot teilnehmen zu können und hierdurch zusätzliche bzw. höhere Personalkapazitäten beim Anbieter gebunden werden.
Das Vorliegen eines formell festgestellten sonderpädagogischen Förderbedarfs ist nicht zwingend notwendig.
Besteht ein Anspruch auf Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket für Kinder und Jugendliche, kann ein Antrag auf Übernahme der Verpflegungspauschale für die gemeinschaftliche Mittagsverpflegung beim Amt für soziale Leistungen - Sozialamt -, Abteilung Bildung und Teilhabe BuT gestellt werden.
- § 6 Stornierung
Eine Stornierung des gebuchten Platzes innerhalb des Anmeldezeitraums für die jeweiligen Ferien ist kostenfrei möglich. Den maßgeblichen Anmeldezeitraum finden Sie auf der Homepage unter dem Menüpunkt „Anmeldeverfahren“.
Sofern Sie ein gebuchtes Angebot stornieren möchten, wenden Sie sich bitte umgehend an die Stadt Bielefeld -Amt für Schule- Tel.: 0521/32 933 633, senden Sie eine E-Mail an: info@ogs-ferienangebote-bielefeld.de oder nutzen Sie das Stornierungsformular auf der Homepage www.ogs-ferienangebote-bielefeld.de.
Treten Sie nach Ablauf des Anmeldezeitraums vom Vertrag zurück oder fehlt Ihr Kind unentschuldigt bei dem OGS-Ferienangebot, so kann der Anbieter des OGS-Ferienangebotes Ersatz für den getroffenen Personaleinsatz, das bestellte Mittagessen und für seine Aufwendungen verlangen, sofern der Platz nicht wiederbesetzt werden kann. Bei der Berechnung des Ersatzes sind ersparte Aufwendungen und eine mögliche anderweitige Verwendungen des Personals zu berücksichtigen.
Im Falle eines Rücktritts wird versucht, den Platz neu zu besetzen. Gelingt dies nicht, kann der zuständige OGS-Träger eine Pauschale von z.Zt. max. 24,50 € bzw. 38,50 € (sofern Ihr Kind einen besonderen Unterstützungsbedarf hat) pro Betreuungstag von Ihnen fordern.
Diese hohen Kosten entstehen aufgrund der Verpflichtung des OGS-Trägers gegenüber dem Anbieter des OGS-Ferienangebotes. Nimmt ein Kind nicht an dem gebuchten OGS-Ferienangebot teil, dann entfällt für dieses Kind der Zuschuss des zuständigen OGS-Trägers und der Stadt Bielefeld. Den Ersatz dieses Ausfalls i.H.v. max. 24,50 € bzw. 38,50 € (für Kinder mit besonderem Unterstützungsbedarf) kann Ihr OGS-Träger im Falle einer Stornierung außerhalb des Anmeldezeitraums ohne gelungene Neubesetzung von Ihnen fordern.
In dieser Pauschale enthalten ist die von Ihnen ggfs. bereits gezahlte Verpflegungspauschale i.H.v. 4,50 €. Sofern Sie diese bereits an Ihren OGS-Träger überwiesen haben, wird Ihr OGS-Träger diese bei der Berechnung der Stornogebühren in Abzug bringen, wenn das Mittagessen beim Caterer noch abbestellt werden konnte.
Im Falle einer Stornierung wird die bestehende Reservierung gelöscht. Sie erhalten hierüber eine Bestätigung per E-Mail. Sollten Sie diese E-Mail nicht erhalten, wenden Sie sich bitte umgehend an die Stadt Bielefeld -Amt für Schule- Tel.: 0521/32 933 633, E-Mail: info@ogs-ferienangebote-bielefeld.de . Der Rücktritt wird dem Anbieter mitgeteilt. Sollten Sie schon die Teilnahmegebühr bzw. die Verpflegungspauschale gezahlt haben, kontaktieren Sie bitte Ihren OGS-Träger wegen einer Erstattung des Betrages. Eine Umbuchung zu einem anderen Angebot entspricht einem Rücktritt und Neuanmeldung.
- § 7 Aufsichtspflicht
Die Aufsichtspflicht für die Kinder wird für die Dauer des Ferienangebots auf das Personal des Anbieters des jeweiligen Ferienangebotes übertragen.
- § 8 Ausschlussgründe
Der Anbieter des Ferienangebotes kann ohne Einhaltung einer Frist die Teilnahmebestätigung zurücknehmen, wenn die in der Anmeldung gemachten Angaben nicht wahrheitsgemäß sind und/oder wenn wesentliche Informationen, die für die Betreuung des Kindes relevant bzw. wichtig sind, nicht oder unvollständig gemacht werden.
Bei wiederholten oder grobem Fehlverhalten, sowie bei „Nichttragbarkeit“ bzw. Nichteinhaltung der Regeln kann das Kind von dem Ferienangebot ausgeschlossen werden.
Mehrfaches, stark verspätetes Abholen kann dazu führen, dass ein Kind von der OGS-Ferienbetreuung ausgeschlossen wird.
Bei Läusebefall muss das Kind abgeholt und mit geeignetem Mittel behandelt werden.
Bei Erkrankung des Kindes kann der Anbieter das Kind vorzeitig aus der Betreuung abholen lassen. Kinder, die während des Ferienangebotes COVID-19-Symptome (wie insbesondere Fieber, trockener Husten, Verlust des Geschmacks-/Geruchssinn) aufweisen, sind ansteckungsverdächtig. Nach Rücksprache mit den Eltern sind sie daher zum Schutz der Anwesenden unmittelbar und unverzüglich von den Mitarbeitern des Anbieters nach Hause zu schicken oder von den Eltern abzuholen.
Eine Erstattung gezahlter Beiträge ist in diesen Fällen nicht möglich.
- § 9 Widerruf und Widerrufsfolgen
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Vertragsschluss und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Art. 246 § 2 i. V. m. § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß § 312e Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit art. 246 § 3 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an:
Stadt Bielefeld
Amt für Schule -400.12-
Niederwall 23
33602 Bielefeld
E-Mail: info@ogs-ferienangebote-bielefeld.de
Internet: ogs-ferienangebote-bielefeld.de
Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Dies kann dazu führen, dass Sie die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf gleichwohl erfüllen müssen. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung, für uns mit deren Empfang.
Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben.
- § 10 Haftungsausschluss
Der Veranstalter haftet nicht für den Verlust, die Beschädigung oder Verschmutzung von mitgebrachten Kleidungsstücken, Wertgegenständen, Geld oder Spielsachen.
- § 11 Inkfrafttreten
Die AGB’s treten zu den Sommerferienanmeldungen am 04.05.2020 in Kraft.
- §12 Sonstiges
Diese AGB können jederzeit ohne Nennung von Gründen geändert werden.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
Die unwirksame Bestimmung wird durch eine Klausel ersetzt, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Klausel in rechtswirksamer Weise am nächsten kommt. Dies gilt auch für evtl. Regelungslücken.
Hiermit erkläre ich mich damit einverstanden, dass mein oben angegebenes Kind an dem ausgewählten Ferienangebot teilnimmt.
Diese Einverständniserklärung schließt die Erlaubnis zur Erstversorgung kleinerer Blessuren, sowie die Einleitung notwendiger ärztlicher Heilbehandlungen ein. Die regelmäßige Gabe von Medikamenten ist ausgeschlossen.
Ich gestatte dem Personal des Ferienangebotes den Transport meines Kindes in PKWs bzw. (Klein)-Bussen im Rahmen von Ausflügen. Mein Kind darf im Rahmen des Ferienangebots mit dem Personal des Ferienangebotes den Öffentlichen Personennahverkehr nutzen und das Gelände mit dem Personal des Ferienangebotes verlassen.
Ich bin darüber informiert worden, dass ich mein Kind im Krankheitsfall beim Personal des Ferienangebotes abmelden muss.
Während des Ferienangebotes wird die Aufsichtspflicht vom Personal des Ferienangebotes übernommen. Ich habe mein Kind darüber informiert, dass es den Anweisungen des Personals Folge zu leisten hat. Bei wiederholten oder grobem Fehlverhalten sowie bei „Nichttragbarkeit“ bzw. Nichteinhaltung der Regeln kann mein Kind von dem Ferienangebot ausgeschlossen werden. Eine Erstattung gezahlter Beiträge ist in diesen Fällen nicht möglich.
Hiermit wird erklärt, dass das Kind pünktlich vom Ferienangebot abgeholt wird. Wird das Kind wesentlich später abgeholt, fallen zusätzliche Betreuungsstunden an, die der Anbieter des OGS-Ferienangebotes den Eltern in Rechnung stellen kann. Mehrmaliges stark verspätetes Abholen kann zum Ausschluss des Kindes vom Ferienangebot führen.